KfW-Förderung für Alarmanlagen

 

Aktuell sind die Fördermittel erschöpft. (Stand 04.07.2022)


Seit November 2015 fördert die KfW-Bankengruppe Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Einbruch. Haus- und Wohnungseigentümer sowie Mieter (mit Zustimmung des Eigentümers) können somit eine Förderung für ein Einbruchmeldesystem beantragen, sofern Bundesmittel bereitstehen.

Bitte informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Einbruchschutz-Investitionszuschuss 455-E“ auf der Website der KfW.


Welche Anforderungen muss ein Einbruchmeldesystem erfüllen, um gefördert zu werden?
Um förderfähig zu sein, muss ein Alarmsystem den Anforderungen nach DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz oder besser entsprechen. Dies trifft auf unsere Alarmsystemhersteller zu. Folgen Sie einfach unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zu Ihrer Förderung.

 

Private Bauherren und Mieter können Ihren Förderantrag einfach im KFW-Zuschussportal stellen. 

 

Außerdem bietet die KFW ein Merkblatt zu den Förderbedingungen und den technischen Mindestanforderungen